Immobilien Gemarkungen
April 21, 2016

Gemarkung, Flurstück & Co. – aber was genau ist das?

Man könnte der Meinung sein, dass es für jedermann ganz klar ist, um was es sich handelt, wenn man von einem Grundstück spricht. Aber Grundstück ist nicht gleich Grundstück.

Wussten Sie, dass es drei verschiedene und entscheidende Begriffe gibt, um die Aufteilung der Landflächen zu benennen? 

Zum Beispiel wäre hier der Begriff “Gemarkung”. Die Gemarkung ist die gröbste aller Aufteilung. Es stellt die Fläche einer mittelgroßen Ortschaft oder mehrerer kleinere Ortschaften dar. Großstädte z.B. bestehen aus mehreren Gemarkungen. Beispielsweise besteht die Stadt München aus 34 Gemarkungen (siehe Bild), sprich Stadtteilen. Leipzig sogar aus 77 Gemarkungen.

Gemarkung München

Die Flur ist die nächstkleinere Einteilung und ist ein Teil der Gemarkung. Baurechtlich kann sie auch Freiland oder Grünfläche genannt werden. Durch eine Nummerierung wird sie gekennzeichnet.

Das Flurstück ist die kleinste Einheit und ist ein Teil einer Gemarkung oder einer Flur. Ein Flurstück (oder auch Parzelle genannt), ist in Deutschland eine amtlich vermessene Erdoberfläche, die ebenfalls mit Nummern gekennzeichnet ist.

Ein Grundstück entspricht immer einem oder mehreren Flurstücken. Im Umkehrschluss kann ein Flurstück einem Grundstück entsprechen, muss jedoch nicht. Der Begriff “Grundstücke” wird auch dann benutzt, wenn von mehreren Flurstücken die Rede ist.

Grenzen

Auch diese Grenzen müssen gekennzeichnet werden.

Die üblichen Grenzkennzeichnungen kennt man z.B. von Straßen und Wegen – hier werden Schilder aufgestellt; bestimmte Grundstücke werden durch einen Zaun, oder einer Mauer gekennzeichnet.

Solche Kennzeichen gibt es auch für Grenzen eines Flurstückes.

Zwischen drei und zehn Zentimeter (im Durchmesser) große Markierungen an den Grenzpunkten des Grundstückes werden zwischen zehn und 20 Zentimeter tief im Boden fest befestigt – auch damit sie nicht versehentlich bewegt werden können.

Hier ein paar Beispiele wie diese aussehen können:

Grenzpunkt Grenzstein

Früher wurde zum Festlegen eines Grundstückes sehr markante Punkte verwendet, wie z.B. große Felsen, Bergspitzen oder auch Kirchtürme.

Anhand dieser Vermessungen ließen sich später detaillierte Karten zeichnen und Größen von Landflächen errechnen. Aus den sogenannten Flurkarten heraus, konnte man hervorragend Landkarten anfertigen. Damals als auch heute konnte aufgrund solcher Vermessungen festgelegt werden, wem wieviel und welches Land gehört.

Mehr Informationen finden Sie unter: Grundlegendes Immobilienwissen Teil 1 – 3

Portrait von Gerhard Lidl

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören!

Herzliche Grüße aus Markt Schwaben,

Gerhard Lidl
Vorstandsvorsitzender

Future Construct AG
Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 / 25740 – 0
Fax: 08121 / 25740 – 50

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