Was darf man in seiner Garage lagern?
Wer seine Garage so voll stellt, dass kein Auto mehr hinein passt, verstößt gegen das Gesetz.
Garagen sind dazu da, Autos darin zu parken. Diese banal klingende Feststellung des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat für einen Mann aus Offenbach nun Folgen:
Er muss seine Garage entrümpeln. Dazu hatte ihn die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Offenbach aufgefordert, weil der Mann die Garage mit Möbeln, Kartons und Fahrrädern zugestellt hatte. Der Offenbacher setzte sich dagegen zur Wehr, scheiterte aber mit seiner Klage, wie das Gericht mitteilte (Az. 3 K 48/12.DA).
Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie laut Gericht nicht zweckentfremdet werden. Sie müsse zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten.
Der Kläger hatte eine Garage angemietet, die im rechtlichen Sinne als „notwendig“ gilt. Er lagerte dort aber unter anderem eine alte Küchenzeile, vollgepackte Umzugskartons, Fahrräder und ein großes Trampolin. „Eine Nutzung der Garage zum einzig genehmigten Zweck der Unterstellung eines Kraftfahrzeuges war unmöglich“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Er wurde vom Gericht zu Recht aufgefordert, die in der Garage gelagerten Gegenstände zu entfernen und die Garage wieder zur bestimmungsgemäßen Nutzung herzurichten.
Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören!
Herzliche Grüße aus Markt Schwaben,
Volker Rainer
Vorstand
Future Construct AG
?Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 / 25740 – 0
Fax: 08121 / 25740 – 50