Future Construct Garagen als Immobilie
Februar 20, 2014

Verflixt und zugeparkt!

Wenn einem die Einfahrt zugeparkt wurde, kann man das Auto abschleppen lassen – aber nicht in allen Fällen! ADAC Jurist Dr. Markus Schäpe erklärt im Interview, wie man richtig reagiert.

Falsch ist es auf jeden Fall, seinem verständlichen Ärger dadurch Luft zu machen, dass man den Falschparker selber zuparkt, denn das erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Auch spielt es eine Rolle, ob der Falschparker auf der Straße, also öffentlichem Grund oder auf dem eigenen Grundstück parkt. Je nach Sachlage, heißt es korrekt zu reagieren. Lesen Sie hier, wie man sich vor eigenem Schaden schützen kann bzw. auch den Falschparker nicht unangemessen bestraft.

Volker Rainer

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören!

Herzliche Grüße aus Markt Schwaben,

Volker Rainer
Vorstand

Future Construct AG
?Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 / 25740 – 0
Fax: 08121 / 25740 – 50

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